Unser Förderverein
Herzlich willkommen auf der Seite des Fördervereins der Realschule Fahrn.
Unser Förderverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Schulleben an der Realschule Fahrn dort zu unterstützen, wo öffentliche Mittel oft nicht ausreichen. Wir fördern Projekte, Anschaffungen und Aktivitäten, die unseren Schülerinnen und Schülern zugutekommen und den Schulalltag bereichern – ganz nach dem Motto: ein bisschen mehr möglich machen.
Damit wir diese Unterstützung langfristig leisten können, freuen wir uns über Ihre Hilfe – am einfachsten durch eine Mitgliedschaft im Förderverein.
Gerade in Zeiten knapper Budgets ist Ihr Beitrag besonders wertvoll. Vielen Dank, dass Sie unsere Schule unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen
Burak Özdemir
Vorsitzende/r des Fördervereins
Auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins am 08. Juli 2026 wurde der Vorstand in seiner bisherigen Zusammensetzung – einschließlich aller Einzelämter – erneut gewählt.
Der wiedergewählte Vorstand:
1. Vorstand: Burak Özdemir
1. Vertreter: Ümmihan Genc
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Beitrittserklärung zum Förderverein der Realschule abzurufen: Beitrittserklärung Förderverein.
Der Mindestbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt € 15,- jährlich.
Bitte geben sie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung im Sekretariat ab oder senden diese per E-Mail an oezdemir.burak@icloud.com
Natürlich sind auch Spenden an den Förderverein ohne Mitgliedschaft jederzeit möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit und sagen ein herzliches Dankeschön.
Kontoverbindung:
Commerzbank Duisburg Förderverein
IBAN: DE 673564 0064 0770 0008 00
BIC: COBADEFXX
Kreis der Förderer der Realschule Fahrn Duisburg e. V.
Satzung
(Stand: Mai 2024)
§1 Name, Sitz, Eintragung
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Der Verein führt den Namen „Kreis der Förderer der Realschule Fahrn Duisburg e. V.“.
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Sitz des Vereins ist Duisburg (Stadtteil Walsum).
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Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg unter der Nummer VR 3902 eingetragen.
§2 Zweck und Gemeinnützigkeit
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Zweck des Vereins ist die Förderung der Realschule Fahrn Duisburg insbesondere in solchen Fällen, in denen über öffentliche Mittel hinaus Bedarf besteht. Der Verein unterstützt die Schule insbesondere durch:
a) Zuschüsse zur Anschaffung von Lehr-, Lern- und Unterrichtsmitteln (pädagogisch, wissenschaftlich, künstlerisch),
b) Förderung des Schulsports und schulischer Wettbewerbe/Veranstaltungen,
c) Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, z. B. bei Projekten, Fahrten oder besonderen Fördermaßnahmen,
d) Förderung von Arbeitsgemeinschaften, Projekttagen, kulturellen und schulischen Veranstaltungen (z. B. Elternabende, Informationsabende, Musik-/Theater-/Filmprojekte),
e) Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schulatmosphäre und des Schullebens,
f) Unterstützung von Angeboten der Über-Mittag-/Betreuung bzw. schulischer Verpflegungsangebote soweit vorhanden (z. B. Cafeteria/Mensa- oder Pausenverpflegung),
g) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternschaft und weiteren Partnern/Kooperationen. -
Die Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien (insbesondere Schulpflegschaft und Schulleitung) wahrgenommen. Der Verein ist politisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
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Soweit der Verein Verpflegungs- oder Betreuungsangebote unterstützt oder organisiert, erfolgt dies nicht gewinnorientiert und ausschließlich im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke.
§3 Mitgliedschaft
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Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
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Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
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Aktive Schülerinnen und Schüler der Realschule Fahrn können nicht Mitglied werden.
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Der Austritt ist jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand möglich; er wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
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Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Vereinszweck grob zuwiderhandeln, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch eingelegt werden; darüber entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§4 Beiträge, Geschäftsjahr
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Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
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Der Beitrag wird zum 01.01. eines jeden Jahres fällig.
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
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der Vorstand,
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die Mitgliederversammlung.
§6 Vorstand
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Der Vorstand besteht aus:
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der/dem Vorsitzenden,
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der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
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der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister,
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der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer,
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einer gemeinsamen Stellvertretung für Schatzmeister/in und Geschäftsführer/in,
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der Schulleitung der Realschule Fahrn (oder Vertretung),
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der/dem Vorsitzenden der Schulpflegschaft,
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einer Vertretung des Lehrerkollegiums.
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Die Mitglieder des Vorstands (ausgenommen Schulleitung/Vertretung sowie die von Schule/Elternschaft benannten Mitglieder) werden für zwei Jahre gewählt. Das Amt dauert bis zur Neuwahl fort.
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Der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, die Schatzmeisterin/der Schatzmeister und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende.
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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte ehrenamtlich. Er entscheidet über Zuwendungen und deren Zweckbindung im Rahmen des Vereinszwecks.
§7 Vorstandssitzungen
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Der/die Vorsitzende lädt nach Bedarf unter Angabe der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen ein. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder dies verlangen.
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Der/die Vorsitzende kann bei Bedarf Sachverständige mit beratender Stimme hinzuziehen.
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
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Über Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das von der/dem Vorsitzenden und der Geschäftsführung zu unterzeichnen ist.
§8 Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt.
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Sie ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens 25 Mitglieder dies schriftlich und begründet beantragen; in diesem Fall erfolgt die Einberufung spätestens innerhalb von sechs Wochen.
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Die Einladung erfolgt schriftlich (oder in Textform, sofern zulässig) mit Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen.
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Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig; darauf ist in der Einladung hinzuweisen.
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Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
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Die Versammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder der Stellvertretung geleitet. Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Versammlungsleitung und der Geschäftsführung zu unterzeichnen ist.
§9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
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Der Vorstand berichtet über die Vereinsarbeit und legt die Jahresrechnung vor.
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Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen.
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Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands und – soweit erforderlich – über Neuwahlen gemäß §6.
§10 Mittelverwendung, Vereinsvermögen, Auflösung
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Schulträger der Realschule Fahrn (Stadt Duisburg) oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat – vorzugsweise zugunsten der Realschule Fahrn; sofern diese nicht mehr besteht, zugunsten einer anderen weiterführenden Schule in Duisburg.
§11 Auslagenersatz und Verwaltung
Die Tätigkeit im und für den Verein erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Über den Ersatz nachgewiesener Auslagen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
§12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom Mai 2024 in Kraft gesetzt.
Der Förderverein unterstützt Projekte, Anschaffungen und Aktivitäten, die das Schulleben bereichern und unseren Schülerinnen und Schülern zugutekommen.
Sie möchten eine Förderung beantragen? Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen, ausfüllen und beim Förderverein einreichen.
[Antrag auf Förderung herunterladen]
Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie ganz unkompliziert im Sekretariat einreichen oder per E-Mail direkt an unseren Vorstandsvorsitzenden, Herrn Özdemir, senden.
E-Mail: oezdemir.burak@icloud.com
Hier folgen die News des Fördervereins sowie bereits geförderte Projekte.