29.10.2021

Elternbrief vom 29.10.2021

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,


ab dem 02.11.2021 gibt es folgende Änderungen in der Schule:

Maskenpflicht

  1. „Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  2. Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  3. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  4. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen   ihn auf oder verlassen ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  5. Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. …..
  6. Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  7. Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.“ (Siehe Schulmail vom 28.10.2021)

Quarantäne

„Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.“ (Siehe Schulmail vom 28.10.2021)

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule dürfen selbstverständlich freiwillig weiterhin die Maske im Unterricht (am Sitzplatz) tragen.

Angesichts sehr voller Klassen und dem nicht vorhanden Mindestabstand in den Räumen sollte jeder Einzelne / jede Einzelne eine Entscheidung für sich und alle anderen verantwortungsbewusst treffen.

 

Viele Grüße

das Schulleitungsteam