16.03.2021

Elternbrief zu den Schnelltests

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

das Schulministerium NRW ermöglicht, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Corona-Selbsttest durchführen kann. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Selbsttests werden- wie der Name es sagt – von den Schülerinnen und Schülern selbstständig, aber unter Beaufsichtigung der Lehrkräfte durchgeführt. Nach den Osterferien sollen die Testungen fortgesetzt werden, um den Präsenzunterricht möglichst zu sichern. Die folgenden Hinweise sind weitgehend der SchulMail des MSB von gestern entnommen und werden an wenigen durch schulbezogene Hinweise ergänzt. Diese und weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Schulministeriums.


Informationen zum Testverfahren

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 20 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal.

Die Selbsttests sollen einmal pro Woche zu Beginn des Unterrichts durchgeführt werden. Bei der Testung wird auf den Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern geachtet.

Für diese Woche ist geplant, sofern die Tests rechtzeitig eintreffen, die Gruppe A am Freitag zu testen.

Die Testung in Gruppe B findet dann in der nächsten Woche statt. Der genaue Termin wird dann durch die Klassenleitung mitgeteilt.

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Schnell- und Selbsttests haben eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden. Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist daher noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.

Sollte also ein positives Testergebnis vorliegen, wird die Schulleitung

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht alleine nach Hause gehen.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die Eltern/Erziehungsberechtigen von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt Kontakt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der betroffenen Schülerin/ des betroffenen Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßnahme der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häuslichen Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, Kontaktpersonen…)

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Lerngruppe in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.


Widerspruchserklärung der Eltern

Mit den Testungen möchte das Land neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben.

Das Formular für den Widerspruch finden Sie auf unserer Homepage sowie auf der Seite des Schulministeriums.

Das Formular sollte dann bis Donnerstag dem 18.03.2021 über ihre Kinder bei den Klassenleitungen abgegeben werden.

 

Hinweise zum Infektionsschutz

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.

Und es gilt auch weiterhin: Schülerinnen und Schüler mit Symptomen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Sollten die Symptome weiterhin anhalten, ist ein Arzt zu kontaktieren.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne über die Schulsekretariate an uns.

 

Mit den besten Grüßen

I. Vicktorius-Schänzer

 

Ergänzende Hinweise der Stadt Duisburg zu den Kontaktdaten und  der Verfahrensweise bei einem positiven Schnelltest.