20.11.2020

Neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,


es gibt eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg.

Die komplette Verfügung kann im Anhang nachgelesen werden.


"Artikel1

Nachfolgende Personen sind verpflichtet - sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht-, eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in einem Radius von 150 m um die von ihnen besuchte Schule (allgemein- und berufsbildende Schule) oder Tageseinrichtung für Kinder zu tragen

  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Schülerinnen und Schüler
  • Begleitpersonen
  • Sonstige Mitarbeitende


Artikel 2

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschens wird bis zum 30.11.2020 einschließlich die nachfolgende Schutzmaßnahme festgelegt:

Die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen in der Zeit von 17.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist untersagt, sofern weitergehende Regelungen für einen öffentlichen Spielplatz bestehen, gehen diese vor."


(Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg vom 20.11.2020)


Bitte lesen Sie sich, lest ihr euch, die komplette Verfügung im Anhang durch.


Mit freundlichen Grüßen

I. Vicktorius-Schänzer